Versicherungsmaklerbüro Lesch

Gewerbe-Sparten

Unternehmer

Auf Sachversicherungen, also Sachsparten, für die folgenden ausgeführten Versicherungssparten haben wir uns spezialisiert.

Für Selbstständige und Firmen haben wir spezielle und individuelle Angebote, die man nicht in einer Webseite aufführen kann, weil Sie speziell für das Unternehmen oder für den Unternehmer ausgearbeitet werden.

Umweltschadenversicherung

Umwelthaftpflicht-/Umweltschadens-Basisversicherung

 

Gegenstand der Versicherung
 

1.1 Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden.

Umweltschaden ist eine – Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,

– Schädigung der Gewässer,

– Schädigung des Bodens.

Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Versicherungsnehmer von einer Behörde oder einem sonstigen Dritten auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen/Pflichten der oben genannten Art in Anspruch genommen wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Versicherungsnehmer auf öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Grundlage in Anspruch genommen wird.

Ausgenommen vom Versicherungsschutz bleiben jedoch solche gegen den Versicherungsnehmer gerichteten

Ansprüche, die auch ohne das Bestehen des Umweltschadensgesetzes oder anderer auf der EU Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basierender nationaler Umsetzungsgesetze bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht werden könnten. Versicherungsschutz für derartige Ansprüche kann ausschließlich über eine Betriebs-, Berufs- oder Umwelt-Haftpflichtversicherung vereinbart werden.

Mitversichert ist die gleichartig gesetzliche Pflicht für in der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mitversicherten Personen.

Sofern in der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht aus Besitz, Halten und Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen mitversichert ist, besteht im gleichen Umfang Versicherungsschutz in der Umweltschadensversicherung.

Vereinbarungen für die Beauftragung fremder Unternehmen (Subunternehmer) in der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung gelten analog zur Umweltschadensversicherung.