Unternehmer
Auf Sachversicherungen, also Sachsparten, für die folgenden ausgeführten
Versicherungssparten haben wir uns spezialisiert.
Für Selbstständige und Firmen
haben wir spezielle und individuelle Angebote, die man nicht in einer Webseite aufführen kann,
weil Sie speziell für das Unternehmen oder für den Unternehmer ausgearbeitet werden.
Umwelthaftpflicht-/Umweltschadens-Basisversicherung
Gegenstand der Versicherung
1.1 Versichert ist die gesetzliche Pflicht
öffentlich-rechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers gemäß
Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden.
Umweltschaden ist eine – Schädigung von geschützten
Arten und natürlichen Lebensräumen,
– Schädigung der Gewässer,
– Schädigung des Bodens.
Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der
Versicherungsnehmer von einer Behörde oder einem
sonstigen Dritten auf Erstattung der Kosten für
Sanierungsmaßnahmen/Pflichten der oben genannten Art in
Anspruch genommen wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der
Versicherungsnehmer auf öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher
Grundlage in Anspruch genommen wird.
Ausgenommen vom Versicherungsschutz bleiben jedoch
solche gegen den Versicherungsnehmer gerichteten
Ansprüche, die auch ohne das Bestehen des
Umweltschadensgesetzes oder anderer auf der EU Umwelthaftungsrichtlinie
(2004/35/EG) basierender nationaler Umsetzungsgesetze bereits aufgrund
gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den
Versicherungsnehmer geltend gemacht werden könnten. Versicherungsschutz
für derartige Ansprüche kann ausschließlich über eine Betriebs-, Berufs-
oder Umwelt-Haftpflichtversicherung vereinbart werden.
Mitversichert ist die gleichartig gesetzliche
Pflicht für in der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
mitversicherten Personen.
Sofern in der
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht aus
Besitz, Halten und Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht
versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen mitversichert ist, besteht
im gleichen Umfang Versicherungsschutz in der
Umweltschadensversicherung.
Vereinbarungen für die Beauftragung fremder
Unternehmen (Subunternehmer) in der
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
gelten analog zur Umweltschadensversicherung.