Versicherungsmaklerbüro Lesch

Personensparten

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So funktioniert die Kapitallebensversicherung

Eine Kapitallebensversicherung (KLV) erfüllt zwei Aufgaben: Sie sparen für das Alter Geld an und sichern zugleich für den Todesfall Ihre Angehörigen finanziell ab.

Bei Vertragsabschluss legen Sie fest, wie lange der Vertrag laufen soll und wer im Falle Ihres Todes von der Versicherung einmalig eine bestimmte Geldsumme ("Todesfallleistung") erhält.
Erleben Sie das Ende der Vertragslaufzeit, erhalten Sie von Ihrem Versicherer eine Geldsumme, die sich aus einem garantierten und einem variablen Teil zusammensetzt:

Garantierte Leistung

Sie errechnet sich aus der Summe aller Ihrer gezahlten Beiträge: Die Versicherung zieht von diesem Betrag einen bestimmten Anteil für Verwaltung, Provisionen und dergleichen ab - was übrig bleibt wird mit einem festen Prozentsatz verzinst. Die Höhe dieses Garantiezinses wird gesetzlich festgelegt: seit dem 1. Januar 2006 beträgt er 2,25 Prozent. (Zum Vergleich: Zwischen 1994 und 2000 lag er noch bei vier Prozent.) Der so ermittelte Betrag ist Ihnen sicher.
Wichtig: Senkt (oder hebt) der Gesetzgeber den Garantiezins, gilt das NUR für neue Verträge. Bereits abgeschlossene Verträge bleiben davon unberührt.

Prognostizierte Leistung / Überschussbeteiligung

Wie hoch sie ausfällt, hängt dagegen von der Versicherung ab: Je nachdem, wie gut das Unternehmen nämlich die Beiträge seiner Kunden anlegt, erwirtschaftet es mehr oder weniger hohe Überschüsse (Zinserträge, die über - derzeit - 2,75 Prozent hinausgehen). Mindestens 90 Prozent davon müssen an die Versicherten als Überschussbeteiligung weitergegeben werden.

Im Unterschied zur garantierten Leistung ist die Überschussbeteiligung jedoch kein fester Betrag. Sie ist eine Art vorläufiger Hochrechnung auf der Basis der Gewinne, die die Versicherung auf dem Kapitalmarkt erwartet. Wird diese Erwartung nicht erfüllt, weil beispielsweise die Anlagen weniger abwerfen als angenommen, sinkt der Gewinn und damit kann das Unternehmen die Überschussbeteiligung entsprechend senken.

Allerdings: Wie bei einem Sparbuch werden den Versicherten Überschussbeteiligungen der vergangenen Jahre gutgeschrieben. Senkt ein Unternehmen also, wie jetzt, die Überschussbeteiligung, wirkt sich das nicht rückwirkend auf die bereits bezahlten Beiträge aus. Der gesenkte Zinssatz gilt erst für die künftigen Beiträge

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